Verband RBM

Orden

Ordenangebote Verband Rheinisch - Bergisch – Märkischer

Karnevalsgesellschaften e.V.

 

Ordenangebote  zur besonderen Ehrung, oder Auszeichnung verdienter Mitglieder oder großzügiger Förderer des Verband Rheinisch – Bergisch - Märkischer Karnevalsgesellschaften e.V.

 

1.Halsorden Vorstand. Nach Aufnahme der aktiven                                                                 

Arbeit im geschäftsführenden Vorstand wird der Orden

verliehen. Er wird bei allen offiziellen Vertretungen

des Verbandes getragen. Der Orden wird vom Verband                              

vergeben und geht nach mehr als 3 jähriger Tätigkeit im

Verband in persönlichen Besitz über. Er darf dann nur bei

öffentlichen RBM – Veranstaltungen getragen werden.

  

2. Das Goldene Wappen, eine Auszeichnung die nicht gekauft                                              

oder über Antrag erworben werden kann. Auf Vorschlag des

Präsidenten, in Absprache mit dem Vorstand wird diese höchste

RBM Auszeichnung an besonders förderungswürdige Personen,                 

wie Karnevalisten, Brauchtums fördernde oder dem Brauchtum

dienende Persönlichkeiten verliehen.

Der Orden wird mit Urkunde im Rahmen verliehen.

 

.Halsorden RBM Gold /Silber kann käuflich erworben werden                                         

von Ehrensenatoren in Gold und fördernde Mitglieder in Silber.

Bei besonderen Leistungen für das Brauchtum Karneval oder

tatkräftige und ständige Hilfestellung bei besonderen öffentlichen

Veranstaltungen, kann der Orden durch Vorstandsbeschluss, unter

Berücksichtigung der Besonderheit einer Leistung, verliehen werden.

 

 

 4.Das RBM – Emblem ist das Aushängeschild des Verbandes.                                                

Es sollte von den Vorstandsmitgliedern bei besonderen Anlässen

und Ehrungen vergeben werden. Mitgliedsgesellschaften können

zur Ehrung besonderer verdienter Mitglieder den Orden käuflich

erwerben

 

5.Hausorden RBM / alt  Der Orden wird nicht mehr  aufgelegt,                                                 

Restbestände werden an lang gediente und treue Mitglieder

durch Vorstände verliehen. Mitgliedsgesellschaften sollten bei

Bedarf Rücksprache mit dem Vorstand nehmen.

 

Kosten in der Geschäftstelle oder beim Vorstand erfragen