Orden

Ordenangebote Verband Rheinisch - Bergisch – Märkischer
Karnevalsgesellschaften e.V.
Ordenangebote zur besonderen Ehrung, oder Auszeichnung verdienter Mitglieder oder großzügiger Förderer des Verband Rheinisch – Bergisch - Märkischer Karnevalsgesellschaften e.V.
1.Halsorden Vorstand. Nach Aufnahme der aktiven 
Arbeit im geschäftsführenden Vorstand wird der Orden
verliehen. Er wird bei allen offiziellen Vertretungen
des Verbandes getragen. Der Orden wird vom Verband
vergeben und geht nach mehr als 3 jähriger Tätigkeit im
Verband in persönlichen Besitz über. Er darf dann nur bei
öffentlichen RBM – Veranstaltungen getragen werden.
2. Das Goldene Wappen, eine Auszeichnung die nicht gekauft 
oder über Antrag erworben werden kann. Auf Vorschlag des
Präsidenten, in Absprache mit dem Vorstand wird diese höchste
RBM Auszeichnung an besonders förderungswürdige Personen,
wie Karnevalisten, Brauchtums fördernde oder dem Brauchtum
dienende Persönlichkeiten verliehen.
Der Orden wird mit Urkunde im Rahmen verliehen.
3 .Halsorden RBM Gold /Silber kann käuflich erworben werden 
von Ehrensenatoren in Gold und fördernde Mitglieder in Silber.
Bei besonderen Leistungen für das Brauchtum Karneval oder
tatkräftige und ständige Hilfestellung bei besonderen öffentlichen
Veranstaltungen, kann der Orden durch Vorstandsbeschluss, unter
Berücksichtigung der Besonderheit einer Leistung, verliehen werden.
4.Das RBM – Emblem ist das Aushängeschild des Verbandes. 
Es sollte von den Vorstandsmitgliedern bei besonderen Anlässen
und Ehrungen vergeben werden. Mitgliedsgesellschaften können
zur Ehrung besonderer verdienter Mitglieder den Orden käuflich
erwerben
5.Hausorden RBM / alt Der Orden wird nicht mehr aufgelegt, 
Restbestände werden an lang gediente und treue Mitglieder
durch Vorstände verliehen. Mitgliedsgesellschaften sollten bei
Bedarf Rücksprache mit dem Vorstand nehmen.
Kosten in der Geschäftstelle oder beim Vorstand erfragen